Jeder
kann durch einen Unfall oder schwere Krankheit körperlich oder geistig
so beeinträchtigt werden, dass vorübergehend oder dauerhaft keine
Kommunikation möglich ist und keine Einwilligungsfähigkeit besteht. Natürlich werden Ihre Angehörigen Ihnen -
hoffentlich - im Ernstfall zur Seite stehen. Aber nicht automatisch
dürfen diese Ihre Angelegenheiten regeln.
Wenn rechtsverbindliche
Erklärungen oder Entscheidungen gefordert sind, dürfen weder Ehegatten,
Eltern oder Kinder Sie ohne besondere Berechtigung gesetzlich vertreten.
Gibt es keine Bevollmächtigung, die eine Stellvertretung autorisiert,
wird in der Regel eine sogenannte rechtliche Betreuung vom
Vormundschaftsgericht angeordnet. Gemeinhin werden zunächst die
Angehörigen befragt, ob sie diese Aufgabe übernehmen. Mit dieser
rechtlichen Betreuung ist aber auch verbunden, dass die bestellten
Betreuer dem Amtsgericht gegenüber, z. B. in der Vermögenssorge,
Rechenschaft ablegen müssen.
Mit einer Vorsorgevollmacht aber können Sie für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit bestimmen, wer
welche Entscheidungen für Sie treffen darf. Sie benennen eine oder
mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im
Bedarfsfall zu handeln.
Die in einer Vorsorgevollmacht benannten
Personen bekommen das Recht, und zwar juristisch verbindlich, in
unterschiedlichen Lebensbereichen Ihre Interessen bzw. Ihren (z. B. in
einer Patientenverfügung formulierten) Willen zu vertreten und Ihre
persönlichen Angelegenheiten nach Ihren Vorstellungen zu regeln. Dadurch
behalten Sie ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Durch eine
Vorsorgevollmacht wird die Einschaltung des Vormundschaftsgerichts und
somit die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung vermieden.
Es ist sehr
zweckmäßig, nach Möglichkeit die gewünschten Bevollmächtigten (z. B.
Angehörige oder Freunde) bereits bei der Abfassung der Vollmacht mit
einzubeziehen. Hierbei können Sie sich von Ihren persönlichen Wünschen
und Bedürfnissen leiten lassen sowie zusätzlich Anweisungen geben, wie
Ihre Angelegenheiten geregelt werden sollen. Die Vorsorgevollmacht kann
privat abgefasst, beglaubigt oder beim Notar erstellt sein. Wenn Sie
sich schwer tun, eine Patientenverfügung zu formulieren, aber nicht auf
Ihre Selbstbestimmung verzichten möchten, oder sicher stellen wollen,
dass Sie Ihren eigenen Wünschen entsprechend behandelt werden, ist die
Abfassung einer Vorsorgevollmacht sehr zu empfehlen.
Unter folgendem Link finden Sie verschiedene Formulare und Vorlagen:
http://www.bmjv.de/DE/Service/Formulare/Formulare_node.html