Krankenhaushygiene ist ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung in der stationären Patientenversorgung. Jedes Krankenhaus ist nach dem Infektionsschutzgesetz und der Krankenhaushygieneverordnung Baden-Württemberg verpflichtet, die dort festgelegten Hygienerichtlinien umzusetzen. Diese verbindlichen Richtlinien bei allen pflegerischen und ärztlichen Tätigkeiten wurden für unser Krankenhaus in Hygienepläne, Isolierungsrichtlinien und Verfahrensanweisungen auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und rechtlicher Vorgaben aufgestellt. Sie stehen allen Mitarbeitern jederzeit über das Intranet als hausinterne Kommunikationsplattform zur Verfügung. Zusätzlich werden die Klinikmitarbeiter durch die Hygieneabteilung regelmäßig über Neuerungen informiert und fortlaufend geschult. In der Hygieneabteilung werden zusätzlich alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, die eine Gefährdung von Patienten und Klinikpersonal durch krankmachende Keime wie Bakterien oder Viren verhindern.