Zytostatika-Unterweisung nach der Gefahrstoffverordnung

Gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), TRGS 525 (Umgang mit Gefahrstoffen im humanmedizinischen Bereich) und Zytostatika - Richtlinie der Länder müssen alle Personen, die mit Zytostatika umgehen, einmal jährlich mündlich und arbeitsplatzbezogen unterwiesen werden.Zum betroffenen Personenkreis gehört sowohl das ärztliche als auch das pfl ege-rische Personal aller Stationen und Bereiche, die Zytostatika verabreichen. Die Unterweisung erfolgt durch die Apotheke.

Termine
Inhalte

Zielgruppe: Alle im Umgang mit Zytostase stehenden Ärzte und Pflegende der KHMT

Hinweise: DB

Art der Fortbildung
Kurs
Zielgruppe(n)
Ärzte, Assistenzärzte, Fachärzte, Mediziner im PJ, Pflegepersonal
Referent(en)
Stefan Sambeth
Ort
Gemeinschaftsraum Haus Heimberg - Krankenhaus Tauberbischofsheim
Fortbildungspunkte
Ansprechpartner
Natalie Malenkov

Tel: 09341 800-1271
Fax: 09341 800-1363
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