Gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), TRGS 525 (Umgang mit Gefahrstoffen im humanmedizinischen Bereich) und Zytostatika - Richtlinie der Länder müssen alle Personen, die mit Zytostatika umgehen, einmal jährlich mündlich und arbeitsplatzbezogen unterwiesen werden.Zum betroffenen Personenkreis gehört sowohl das ärztliche als auch das pfl ege-rische Personal aller Stationen und Bereiche, die Zytostatika verabreichen. Die Unterweisung erfolgt durch die Apotheke.
Zielgruppe: Alle im Umgang mit Zytostase stehenden Ärzte und Pflegende der KHMT
Hinweise: DB