Zytostatika-Unterweisung nach der Gefahrstoffverordnung

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Inhalte

Gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), TRGS 525 (Umgang mit Gefahrstoffen im humanmedizinischen Bereich) und Zytostatika - Richtlinie der Länder müssen alle Personen, die mit Zytostatika umgehen, einmal jährlich mündlich und arbeitsplatzbezogen unterwiesen werden.
Zum betroffenen Personenkreis gehört sowohl das ärztliche als auch das pflegerische Personal aller Stationen und Bereiche, die Zytostatika verabreichen.

Art der Fortbildung
Sonstiges
Referent(en)
Herr S. Sambeth
Ort
Krankenhaus Tauberbischofsheim, Albert-Schweitzer-Straße 37, 97941 Tauberbischofsheim, Konferenzraum 1
Kosten
Kostenfrei
Fortbildungspunkte