Ab 2020 müssen alle Praxisanleiter/innen jährlich eine berufspädagogische Fortbildung über mindestens 24 Stunden der zuständigen Behörde nachweisen (§ 4 Abs. 3 Satz Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung). Diese Regelung gilt auch für Praxisanleiter, die nach altem Recht ausgebildet wurden.
Themen:
Kompetenzen - Anleitung auf Station 17.03.2020
Gespräche führen und beurteilen 13.05.2020
Praktische Prüfungen - Methoden 23.06.2020
Teilnehmer: 4 - 25
Hinweise: DB, KÜ, PP
PP - Punkte für Pflegende sind beantragt