Seit dem 1. Januar 2020 müssen alle Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter jährlich eine berufspädagogische Fortbildung über min. 24 Stunden der zuständigen Behörde nachweisen (§ 4 Abs. 3 Satz Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung). Diese Regelung gilt auch für Praxisanleiter, die nach altem Recht ausgebildet wurden. Am 15. Dezember 2020 bieten wir Teilnehmer/ Praxisanleiter die Möglichkeit, fehlende Stunden nachzuholen. Auch einzelne Module können gebucht werden.
Ausführliche Informationen zu Kosten und Kurszeiten erhalten Sie im Bildungszentrum Gesundheit und Pflege am Krankenhaus Tauberbischofsheim.