Datenschutz in der Krankenhauspraxis
Jeder
Mitarbeiter und ehrenamtliche Helfer, der in unserem Krankenhaus tätig ist,
muss die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Dies erfordert
Verantwortungsbewusstsein, Verschwiegenheit, Sorgfalt und Rücksicht im Umgang
mit personenbezogenen Daten. Das Krankenhaus und die Leitung sind darauf
bedacht, dass sich Mitarbeiter ihrer Verantwortung bewusst sind und sich an
Bestimmungen und Vorgaben halten. Nach § 4 der kirchlichen Datenschutzordnung
ist es Aufgabe des Arbeitgebers seine Mitarbeiter zu belehren und auf den
Datenschutz zu verpflichten. Die Belehrungen durchzuführen fällt in die
Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Nach Vereinbarung eines
Termins werden Sie von ihm in einer ca. 60 Min. dauernden Präsentation in die
Grundlagen des Datenschutzes eingeführt. Dabei wird er versuchen, die
Besonderheiten in ihrem direkten Arbeitsbereich mit zu berücksichtigen und
einzubeziehen.
Sonstiges
Ärzte, Assistenzärzte, Fachärzte, Führungskräfte, Mediziner im PJ, Assistenten, Arzthelferinnen, Altenpflegende, Pflegepersonal, Physiotherapeuten, MTR, MTA, Praxisanleiter/-innen in der Pflege, Führungskräfte in der Pflege, Hauswirtschaftliche Hilfskräfte der stationären Altenpflege, Interessierte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rezeption, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Empfangs, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ambulanz, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aufnahme, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Anästhesie, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Intensivabteilung, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Überwachungsabteilung, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Sterilgutaufbereitung, Seelsorger
Herr Oertel
Krankenhaus Tauberbischofsheim, Albert-Schweitzer-Straße 37, Konferenzraum Haus I
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