Datenschutz in der Krankenhauspraxis
Jeder Mitarbeiter und
ehrenamtliche Helfer, der in unserem Krankenhaus tätig ist, muss die
datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Dies erfordert
Verantwortungsbewusstsein, Verschwiegenheit, Sorgfalt und Rücksicht im Umgang
mit personenbezogenen Daten. Das Krankenhaus und die Leitung sind darauf
bedacht, dass sich Mitarbeiter ihrer Verantwortung bewusst sind und sich an
Bestimmungen und Vorgaben halten. Nach § 4 der kirchlichen Datenschutzordnung
ist es Aufgabe des Arbeitgebers seine Mitarbeiter zu belehren und auf den
Datenschutz zu verpflichten. Die Belehrungen durchzuführen fällt in die
Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
Sonstiges
Ärzte, Assistenzärzte, Fachärzte, Pflegepersonal, Führungskräfte, Mediziner im PJ, Assistenten, Arzthelferinnen, Altenpflegende, Pflegepersonal, Physiotherapeuten, MTA, Praxisanleiter/-innen in der Pflege, Führungskräfte in der Pflege, Hauswirtschaftliche Hilfskräfte der stationären Altenpflege, Interessierte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rezeption, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Empfangs, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ambulanz, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aufnahme, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Anästhesie, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Intensivabteilung, Seelsorger
Herr H. Oertel
Seniorenzentrum Haus Heimberg, Am Heimbergsflur 12, 97941 Tauberbischofsheim, Gemeinschaftsraum
Kostenfrei


