Datenschutz in der Krankenhauspraxis

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Jeder Mitarbeiter und ehrenamtliche Helfer, der in unserem Krankenhaus tätig ist, muss die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Dies erfordert Verantwortungsbewusstsein, Verschwiegenheit, Sorgfalt und Rücksicht im Umgang mit personenbezogenen Daten. Das Krankenhaus und die Leitung sind darauf bedacht, dass sich Mitarbeiter ihrer Verantwortung bewusst sind und sich an Bestimmungen und Vorgaben halten. Nach § 4 der kirchlichen Datenschutzordnung ist es Aufgabe des Arbeitgebers seine Mitarbeiter zu belehren und auf den Datenschutz zu verpflichten. Die Belehrungen durchzuführen fällt in die Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Art der Fortbildung
Sonstiges
Zielgruppe(n)
Ärzte, Assistenzärzte, Fachärzte, Pflegepersonal, Führungskräfte, Mediziner im PJ, Assistenten, Arzthelferinnen, Altenpflegende, Pflegepersonal, Physiotherapeuten, MTA, Praxisanleiter/-innen in der Pflege, Führungskräfte in der Pflege, Hauswirtschaftliche Hilfskräfte der stationären Altenpflege, Interessierte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rezeption, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Empfangs, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ambulanz, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aufnahme, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Anästhesie, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Intensivabteilung, Seelsorger
Referent(en)
Herr H. Oertel
Ort
Seniorenzentrum Haus Heimberg, Am Heimbergsflur 12, 97941 Tauberbischofsheim, Gemeinschaftsraum
Kosten
Kostenfrei
Fortbildungspunkte
Ansprechpartner
Natalie Malenkov

Tel: 09341 800-1271
Fax: 09341 800-1363
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