Im Arbeitsschutz und in der Hygiene gibt es eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, die in den meisten Fällen für alle Mitarbeiter gelten. Der Arbeitgeber muss wichtige Inhalte dieser Vorschriften im Allgemeinen jährlich mündlich, arbeitsplatzbezogen und tätigkeitsbezogen unterweisen und dies dokumentieren. Frau Bückner (Hygienefachkraft), Herr Frei (Fachkraft für Arbeitssicherheit), ein Beauftragter für Gefahrstoffe und Frau Dr. Reinwald (Betriebsärztin) bieten allen Führungskräften (als Vertretern des Arbeitgebers) eine allgemeine Unterweisung nach Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Hygienevorschriften, Infektionsschutzgesetz, Biostoffverordnung und Gefahrstoffverordnung an. Dies soll für Sie eine Hilfe sein für die von Ihnen durchzuführende Unterweisung Ihrer Mitarbeiter, ergänzt durch spezielle arbeitsplatzbezogene Inhalte.
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